Stefan Raab muss kein Schmerzensgeld zahlen, weil er eine Frau mit Schultüte als "Dealer" hingestellt hatte.

Berlin (joga) - Glück im Unglück hatte gestern TV Total-Moderator Stefan Raab. Das Kammergericht Berlin lehnte auch in zweiter Instanz die Zivilklage einer Mutter ab, die 90.000 EUR Schadensersatz verlangte. Raab hatte einen Ausschnitt aus einer Sendung des Hessischen Rundfunks gezeigt, in dem die Frau mit einer Schultüte zu sehen ist, und dazu gesagt: "Die Dealer tarnen sich immer besser". Zur Begründung führte das Gericht an, dass es der Frau zu offensichtlich ums Geld gegangen sei. So habe sie beispielsweise nicht auf ein Angebot Raabs reagiert, die Sache öffentlich richtigzustellen.

Strafrechtlich sieht die Sache anders aus. Wegen Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes hat ihn das Amtsgericht München bereits im September 2005 in erster Instanz zu 150.000 EUR Strafe verdonnert.

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Stefan Raab Neue Shows trotz Strafbefehl

Den TV-Moderator Stefan Raab könnte ein Scherz teuer zu stehen kommen: Die Münchener Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl über 150.000 Euro. Das Opfer selbst klagt auf 90.000 Euro Schmerzensgeld. Raab könnte sogar in den Knast wandern. Dennoch plant Pro Sieben neue Shows mit dem Entertainer.

laut.de-Porträt Stefan Raab

Eine Kultfigur der Spaßgesellschaft: Ob als Komponist, Produzent, Interpret oder Moderator - Stefan Raab hat ein untrügliches Gespür für Marktbedürfnisse …

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