Urteil - Gericht schützt Filesharer

Urteil Gericht schützt Filesharer

Das Amtsgericht Offenburg hat die Rückverfolgung von IP-Adressen durch die Staatsanwaltschaft untersagt. Dies dürfe nur auf richterliche Anordnung hin geschehen. Außerdem ordnete das Gericht das Anbieten einiger weniger Songs in Tauschbörsen der Bagatellkriminalität zu. (0 Kommentare)