Mit ihrer Klage wollen kalifornische Konsumenten ein Verbot von Kopierschutzmechanismen erreichen. Außerdem verlangen sie Schadensersatz.

Los Angeles (joga) - Die auf Sammelklagen spezialisierte Kanzlei Milberg, Weiss, Bershad, Hynes & Lerach hat nach einem Bericht der Welt die fünf weltgrößten Labels Universal, BMG, EMI, Sony und Warner Music verklagt. Zwei Verbraucher aus Südkalifornien brachten die Klage ins Rollen, weil sie sich von den Plattenfirmen betrogen fühlen: diese hätten wissentlich defekte Produkte ausgeliefert.

Zur Begründung machen die Kläger geltend, eine kopiergeschützte CD sei im PC nicht nutzbar oder bringe ihn sogar zum Absturz, klinge schlechter und nehme dem Verbraucher das Recht, Musik zum eigenen Gebrauch zu kopieren. Ziel der Klage ist entweder ein Verbot von Kopierschutzmechanismen oder zumindest eine klare Kennzeichnung von geschützten CDs mit Warnhinweisen. Außerdem verlangen die Kläger Schadensersatz, weil kopiergeschützte CDs die Funktionsfähigkeit ihrer Computer beeinträchtigt hätten.

Das Kammergericht in Los Angeles, dem die Klage vorliegt, muss nun entscheiden, welches Rechtsgut schwerer wiegt: das Recht auf uneingeschränkte Nutzung des Privateigentums, oder das Interesse der Labels, die Urheberrechte zu schützen.

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