Ein US-Berufungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen die Schließung von Napster bestätigt.

San Francisco (joga) - Der MP3-Tauschdienst Napster darf vorläufig am Netz bleiben. Am Montag entschied ein US-Berufungsgericht, dass die einstweilige Verfügung, mit der die Labelvereinigung RIAA eine Schließung von Napster erwirken wollte, außer Kraft gesetzt bleibt.

In der Anhörung, in der beide Parteien 20 Minuten Zeit hatten, ihren Standpunkt vorzutragen, konnte sich offensichtlich weder die RIAA noch Napster mit ihren Argumenten durchsetzen. Nun wird erwartet, dass die Richter die Entscheidung an das Oberste Gericht delegieren werden.

Die Betreiber von Napster hoffen nach wie vor auf eine gütliche Einigung. Denkbar wäre eine monatliche Nutzungsgebühr für Napster-User, die an die Labels abgeführt werden könnte. Unterdessen erhält Napster noch von anderer Seite Rückendeckung: Die US-Universitäten kommen den Forderungen von Metallica und Dr. Dre nicht nach und weigern sich, den Zugang zu Napster zu sperren.

Die RIAA will sich nun eher auf die Distributoren illegaler Musikdateien als auf die Nutzer konzentrieren: "Unsere Position ist, daß wir die 'Uploader' und nicht die 'Downloader' verfolgen," erklärte Hillary Rosen, der Vorsitzende des Musikverbandes. So wurde jetzt ein 30-jähriger Wiener von Warner Music verklagt, weil er das neue Madonna-Album "Music" bereits vor der Veröffentlichung in einer Newsgroup zum Download angeboten hatte.

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