Sean Combs ist im New Yorker Prozess der Nötigung zur Prostitution für schuldig befunden worden. In den schwerwiegendsten Anklagepunkten lautete das Urteil der Jury jedoch 'unschuldig'.

New York (joga) - Im Prozess gegen Sean 'Diddy' Combs vor einem New Yorker Bundesgericht hat die Jury den Angeklagten in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen, die jeweils den Vorwurf der Nötigung zur Prostitution betreffen. Damit drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft - das Urteil wird Richter Arun Subramanian Berichten zufolge Anfang Oktober aussprechen. Bis dahin bleibt Combs in Untersuchungshaft.

In den Anklagepunkten Menschenhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung befand die Jury Combs für unschuldig. Der erfolgte Schuldspruch könnte dennoch den zahlreichen Zivilklagen Rückenwind geben, die neben der Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft gegen Combs anhängig sind.

Combs wurden etliche Sexualstraftaten bis hin zur Vergewaltigung vorgeworfen. Der 55-Jährige soll Frauen und Männer sexuell missbraucht und zur Teilnahme an Drogen- und Sexpartys genötigt haben.

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4 Kommentare mit 23 Antworten

  • Vor einem Tag

    War die Jury neutral? Trump hat schon angedeutet, dass eine Begnadiung kommen könnte? Woke Meinungsmache oder Fallen?

    • Vor einem Tag

      Was für woke Meinungsmache, du Wurst?

    • Vor 7 Stunden

      Selbst wenn es abscheuliche Videobeweise gibt, die nichtmal von der Verteidigung geleugnet werden, kommt irgendwer und verteidigt solche Leute.
      Was ist das Argument? Man wird doch wohl noch Frauen verprügeln dürfen, wenn die sich ihrer Rolle als Sexsklavin nicht angemessen fügen? Finde auch, diese woke Meinungsmache muss aufhören. Ist doch Diddys Sache, auf wen er wann und warum eintritt. Außerdem rappt er doch über sein Frauenbild, das wusste man doch vorher.

      Was zum Fick, Alter.

  • Vor 21 Stunden

    ALTER in den harten sachen istd er Freigesprochen worden ?! Das ist doch nicht normal !!

  • Vor 20 Stunden

    Ich muss ja gestehen, dass Rap mein Einstieg in Musik gewesen ist. Hatte damals auch ein komisches Gefühl in der Magengrube, wusste dieses aber nie wirklich zuzuordnen. Heute kann ich das natürlich alles besser einordnen, denke aber, dass das zu meinem Weg jetzt halt einfach dazu gehört.

  • Vor 9 Stunden

    Und schon schreien die Medien, Bild, Spiegel Online und Co (und dem Jesus sein Kumpel): "Skandalurteil! Kann doch nicht sein." Wenn es bei Spiegel Online heißt (Bezahlschranke), "Dass er in den drei schwerwiegendsten Punkten – der Bildung einer kriminellen Vereinigung und des Sexhandels in zwei Fällen – freigesprochen wurde, bedeutet vor allem eines: dass die zwölf Jurymitglieder den zwei Frauen, die in diesem Prozess als Opfer von Combs aufgetreten sind, so gut wie kein Wort geglaubt haben.", dann bedeutet das höchstwahrscheinlich vor allem eines: dass der Redakteur keine Ahnung hat. Erstens: Sean Combs ist verurteilt worden, höchstwahrscheinlich (auch) auf Grundlage der Angaben der Zeuginnen. Von so-gut-wie-kein-Wort-glauben ist also eher so gut wie keine Spur. Zweitens: Soweit ich es den US-Medien entnehmen konnte, erfordert eine Verurteilung eine einstimmige Entscheidung der Jury - unanimous decision. Ich vermute, die Juryabstimmung ist ebenso geheim wie die Quote (wie viele waren für schuldig, wie viel für nicht schuldig). Vermutlich, denn sonst stünde das Abstimmungsergebnis ja im Detail in der Zeitung, bleibt geheim, ob von den 12 Jurymitgliedern 11 ihn auch für die schwerwiegenderen Vorwürfe verurteilt hätten (oder 10, 9, 8, 7 ... oder keines). Drittens: Vermutlich sind - wie in Deutschland - sowas wie "kriminelle Vereinigung", "racketeering" etc. an relativ enge Voraussetzungen gekoppelt, die nicht leicht nachzuweisen sind. Das sind Rechtsbegriffe. Die Zeugen liefern einen Sachverhalt, die juristische Kategorisierung ist Aufgabe der zur Entscheidung Berufenen. "Racketeering" ist es, wenn die dafür erforderlichen Tatsachen (der Sachverhalt) sicher festgestellt werden können, nicht (schon), wenn es als solches bezeichnet wird.
    Sean Combs ist natürlich ein Sohn - und als solcher ist er verurteilt worden. Dass er in bestimmten Üunkten freigesprochen wurde, ist wahrscheinlich kein "Rückschritt in die Vergangenheit" (SpOn), sondern Rechtsanwendung.